FG Sachsen, vom 21.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1276/11
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkenntnis eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 20.07.2012 - Aktenzeichen IX B 24/12
DRsp Nr. 2012/20157
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkenntnis eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen mangels grundsätzlicher Bedeutung
1. NV: Die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht als subjektives Tatbestandsmerkmal stellt sich erst, nachdem eine auf Einkünfteerzielung gerichtete Tätigkeit (als objektiver Tatbestand) festgestellt wurde. 2. NV: Der (unentgeltliche) Verzicht auf Mieteinnahmen kann nicht als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung fingiert werden. 3. NV: Einwendungen, die nicht die Abweichung von Rechtssätzen verschiedener Entscheidungen aufzeigen, sondern lediglich die Richtigkeit der tatsächlichen Gesamtwürdigung des FG betreffen, sind --wie bloße Fehler in der Subsumtion oder der Rechtsanwendung im Einzelfall-- dem materiellen Recht zuzurechnen und können deshalb die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen.