I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hatte der Firma X in verschiedenen Verträgen ein Nutzungsrecht eingeräumt. Diese Verträge sollten ursprünglich ab 1985 bis zum Jahr 1992 laufen, wurden dann jedoch wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten von X vorzeitig beendet. Im Gegenzug verpflichtete sich X im Jahr 1988, sofort einen Betrag von ... sowie bis zum Erreichen eines Betrags von ... jährlich ... % ihres Gewinns, höchstens ... pro Jahr, zu zahlen.
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