BFH - Beschluss vom 29.07.2014
I B 178/13
Normen:
FGO § 116 Abs. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 1917
Vorinstanzen:
Finanzgericht Hessen, vom 09.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 392/11

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung eines Verlustvortrages im Zuge einer Schmelzung mangels einer den Anforderungen genügenden Begründung

BFH, Beschluss vom 29.07.2014 - Aktenzeichen I B 178/13

DRsp Nr. 2014/15654

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung eines Verlustvortrages im Zuge einer Schmelzung mangels einer den Anforderungen genügenden Begründung

NV: Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen in Fällen der Abwärtsverschmelzung einer Holdinggesellschaft der Verlustvortrag mangels Fortführung des Betriebs oder Betriebsteils i.S.v. § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 2002 untergeht, betrifft zwischenzeitlich ausgelaufenes Recht, dessen Klärung regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommt.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 3;

Gründe