Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10.12.2021 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Die Beschwerde ist unzulässig. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist keine Zulassungsgründe gemäß § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ordnungsgemäß dargelegt.
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