BFH - Beschluss vom 25.07.2012
VII B 56/11
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 261
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 22.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 260/08

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vergütung der in ausgefallenen Kaufpreisforderungen enthaltenen Mineralölsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung

BFH, Beschluss vom 25.07.2012 - Aktenzeichen VII B 56/11

DRsp Nr. 2013/157

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vergütung der in ausgefallenen Kaufpreisforderungen enthaltenen Mineralölsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung

NV: Die Frage, ob es rechtlich möglich bzw. zulässig ist, über die nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV und § 60 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG geforderte Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts hinaus noch weitere Sicherheiten zu vereinbaren und welche Maßnahmen ein Mineralölhändler im Hinblick auf die Verwertung solcher Sicherheiten ergreifen muss, um sich im Falle eines Forderungsausfalls den Entlastungsanspruch zu erhalten, kann nur aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls beantwortet werden, weshalb sie einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe