FG Hamburg, vom 22.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 260/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vergütung der in ausgefallenen Kaufpreisforderungen enthaltenen Mineralölsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 25.07.2012 - Aktenzeichen VII B 56/11
DRsp Nr. 2013/157
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vergütung der in ausgefallenen Kaufpreisforderungen enthaltenen Mineralölsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Die Frage, ob es rechtlich möglich bzw. zulässig ist, über die nach § 53 Abs. 1 Nr. 3MinöStV und § 60 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG geforderte Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts hinaus noch weitere Sicherheiten zu vereinbaren und welche Maßnahmen ein Mineralölhändler im Hinblick auf die Verwertung solcher Sicherheiten ergreifen muss, um sich im Falle eines Forderungsausfalls den Entlastungsanspruch zu erhalten, kann nur aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls beantwortet werden, weshalb sie einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich ist.