FG Niedersachsen- 16.12.2010, - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 429/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit der Steuerfestsetzung gegenüber einem Dritten mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 24.07.2012 - Aktenzeichen XI B 19/11
DRsp Nr. 2012/20162
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit der Steuerfestsetzung gegenüber einem Dritten mangels grundsätzlicher Bedeutung
1. NV: Der Streitgegenstand der Klage des zum Einspruchsverfahren des Steuerpflichtigen hinzugezogenen -späteren- Klägers gegen die Einspruchsentscheidung wird durch den Gegenstand des Einspruchsverfahrens beschränkt. 2. NV: Die Frage der Festsetzungsverjährung des gegen den Steuerpflichtigen ergangenen Steuerbescheids ist im Rechtsbehelfsverfahren gegen diesen Bescheid zu klären. 3. NV: Der mit den Verjährungsvorschriften bezweckte Rechtsfriede wird auch durch einen Änderungsbescheid gewährleistet, durch den die vor Ablauf der Festsetzungsfrist zuletzt festgesetzte Steuer wieder Geltung erlangt.