Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20.11.2017 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Beschwerde, mit der sich die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine kirchliche Organisation in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, dagegen wendet, dass das Finanzgericht ihre Klage gegen eine nach § 193 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Umsatzsteuer ergangene Prüfungsanordnung ohne Revisionszulassung abgewiesen hat, ist unbegründet. Die Revision ist aus keinem der in § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genannten Gründe zuzulassen.
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