FG Berlin-Brandenburg, vom 07.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 13362/10
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zusammenveranlagung von Ehegatten bei Wohnsitz eines Ehegatten in den USA mangels Darlegung der grundsätzlichen BedeutungAnforderungen an die Urteilsgründe
BFH, Beschluss vom 22.10.2014 - Aktenzeichen I B 101/13
DRsp Nr. 2015/102
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zusammenveranlagung von Ehegatten bei Wohnsitz eines Ehegatten in den USA mangels Darlegung der grundsätzlichen BedeutungAnforderungen an die Urteilsgründe
NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Gewährung des Splittingtarifs rechtlich nicht in Betracht kommt, wenn der Ehegatte in einem nichteuropäischen Staat seinen Wohnsitz hat.
Eine Entscheidung ist nur dann nicht mit Gründen versehen i.S. von § 105 Abs. 2 Nr. 5FGO, wenn jede Begründung fehlt. Demgegenüber stellt eine vermeintlich lückenhafte oder rechtsfehlerhafte Begründung keinen Verfahrensmangel dar.