FG Düsseldorf, vom 24.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 1802/09
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend verfassungsrechtliche Bedenken gegen die eingeschränkte Anfechtbarkeit der Festsetzung von Steuerabzugsbeträgen gem. § 50a EStG, da zu einem für die verfassungsrechtliche Würdigung maßgeblichen Gesichtspunkt keine Stellung bezogen wird
BFH, Beschluss vom 11.11.2014 - Aktenzeichen I B 91/13
DRsp Nr. 2015/91
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend verfassungsrechtliche Bedenken gegen die eingeschränkte Anfechtbarkeit der Festsetzung von Steuerabzugsbeträgen gem. § 50aEStG, da zu einem für die verfassungsrechtliche Würdigung maßgeblichen Gesichtspunkt keine Stellung bezogen wird
1. NV: Art und Umfang des Rechtsschutzes des ausländischen Vergütungsgläubigers gegen die vom Vergütungsschuldner abgegebene Steueranmeldung sind höchstrichterlich hinreichend geklärt.2. NV: Zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtsschutzmöglichkeiten des beschränkt Steuerpflichtigen.