FG Hamburg, vom 18.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 204/11
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers
BFH, Beschluss vom 12.03.2014 - Aktenzeichen I B 37/13
DRsp Nr. 2014/7259
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers
NV: Vortrag, das FG habe den Zeugenvortrag fehlerhaft gewürdigt, ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zugeordnet und kann deshalb grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen.
1. Ein Verfahrensfehler liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung des Finanzgerichts auf der Würdigung einer Zeugenaussage beruht, die mit den protokollierten Bekundungen des Zeugen nicht in Einklang steht.2. Allein in der behaupteten fehlerhaften Würdigung des Zeugenvortrags durch das Finanzgericht liegt kein Verfahrensfehler. Dieser Einwand ist revisionsrechtlich vielmehr dem materiellen Recht zugeordnet und führt nicht zur Zulassung der Revision.