I. Der verheiratete Kläger und Revisionskläger (Kläger) war früher als Lehrer tätig und erhält seit 1. August 2006 Versorgungsbezüge.
Für sein ... Kind, seinen Sohn ... (S), geboren im Mai 1983, erhielt der Kläger ab dem Jahr 2006 laufend Kindergeld.
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