OLG Thüringen - Beschluss vom 15.09.2020
2 W 294/20
Normen:
GmbHG § 8 Abs. 2 S. 1; GmbHG § 9c Abs. 1 S. 1; GmbHG § 5 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Jena, vom 20.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 AR 588/20

Zurückweisung einer Anmeldung zum Handelsregister wegen des Fehlens einer ausreichenden Versicherung der GeschäftsführungVersicherung einer vom Gesellschaftsvertrag abweichenden BareinlageBerichtigung einer inhaltlich fehlerhaften Versicherung nur durch den oder die Geschäftsführer persönlich

OLG Thüringen, Beschluss vom 15.09.2020 - Aktenzeichen 2 W 294/20

DRsp Nr. 2022/5162

Zurückweisung einer Anmeldung zum Handelsregister wegen des Fehlens einer ausreichenden Versicherung der Geschäftsführung Versicherung einer vom Gesellschaftsvertrag abweichenden Bareinlage Berichtigung einer inhaltlich fehlerhaften Versicherung nur durch den oder die Geschäftsführer persönlich

1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Jena vom 20.07.2020, Az. 14 AR 588/20, wird zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

4. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000.- Euro festgesetzt.

Normenkette:

GmbHG § 8 Abs. 2 S. 1; GmbHG § 9c Abs. 1 S. 1; GmbHG § 5 Abs. 1;

Gründe:

I.