OVG Sachsen - Beschluss vom 12.01.2022
3 E 80/21
Normen:
RVG § 23;
Vorinstanzen:
VG Leipzig, vom 15.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 895/21

Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts

OVG Sachsen, Beschluss vom 12.01.2022 - Aktenzeichen 3 E 80/21

DRsp Nr. 2023/16190

Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Gegenstandswertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15. November 2021 (- 5 K 895/21 -) wird zurückgewiesen.

Normenkette:

RVG § 23;

Gründe

Der Beklagte wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts durch das Verwaltungsgericht Leipzig auf 5.000 €.