Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg - Berichterstatter der 11. Kammer - vom 8. März 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Kläger begehren die Festsetzung einer Erledigungsgebühr sowie die Erstattung von Aufwendungen für die Anfertigung von Kopien.
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