Zurückweisung einer Limited als Verfahrensbevollmächtigte
FG Köln, Urteil vom 10.04.2013 - Aktenzeichen 5 K 913/10
DRsp Nr. 2014/5299
Zurückweisung einer Limited als Verfahrensbevollmächtigte
Eine in England und Wales zugelassene Limited mit Sitz in den Niederlanden, die eine auf Dauer angelegte steuerliche Beratung gegenüber mehreren Steuerpflichtigen im Inland erbringt, übt keine nur vorübergehende Tätigkeit aus, die aufgrund der Dienstleistungsfreiheit der Art. 56, 57AEUV erlaubt sein kann, sondern unterliegt den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes. Im Streitfall sind die Voraussetzungen einer Befugnis zur Steuerberatung gem. § 3 Nr. 3StBerG oder § 3 a) Abs. 1 Satz 5 StBerG nicht erfüllt.