I.
Die Kläger (zusammenveranlagte Eheleute) haben gegen die Einkommensteuerbescheide 1997 bis 1999 und den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 1999 ff. die unter den Az. 11 K 3261/99, 11 K 3536/00 und 11 K 3529/01 anhängigen Klagen erhoben. Sie wurden zunächst von Herrn ... vertreten, der damals als Steuerberater zugelassen war.
Nachdem die Rechtsstreite dem Berichterstatter mit Senatsbeschlüssen vom 13.9.2002 als Einzelrichter übertragen worden waren, forderte er die Kläger persönlich mit Verfügungen vom 17.9.2002 gemäß § 79 b FGO auf, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Verfügungen zu verschiedenen Streitpunkten Darlegungen und Beweismittel beizubringen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|