FG Hessen, vom 14.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2892/08
Zurückweisung einer Revision wegen fehlender Erkennbarkeit einer anderen Würdigung des streitgegenständlichen Sachverhalts
BFH, Beschluss vom 17.02.2010 - Aktenzeichen IX B 180/09
DRsp Nr. 2010/6003
Zurückweisung einer Revision wegen fehlender Erkennbarkeit einer anderen Würdigung des streitgegenständlichen Sachverhalts
NV: Schließt der Steuerpflichtige als Vermieter zwar einen unbefristeten Mietvertrag über ein von ihm erworbenes Wohnhausgrundstück ab, beabsichtigt er aber --ausweislich des Mietvertrags-- den Verkauf der vermieteten Immobilie konkret zwölf Jahre nach Erwerb, ist seine Vermietungsabsicht nicht auf Dauer angelegt.