I. Der Antragsteller, Kläger und Beschwerdeführer (Antragsteller) führte vor dem Finanzgericht (FG) einen Rechtsstreit, in dem er die Festsetzung von Kindergeld für den Zeitraum Oktober 2008 bis Juni 2012 begehrte. Das FG wies die Klage ab. Die Entscheidung wurde dem Antragsteller am 30. April 2013 zugestellt.
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