1. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) bezeichnet sich als Betriebswirt und Belastingadviseur. Seine von ihm selbst eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 27. April 1999 verwarf der Senat durch den Beschluss vom 9. August 1999 ... als unzulässig. Der Kläger hatte gegen die gegen ihn gerichteten Umsatzsteuerbescheide für 1993 bis 1995 Klage erhoben, die Klage aber nicht begründet.
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