Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des Klägers als Bevollmächtigten in einem kindergeldrechtlichen Verfahren.
Die Kindergeldberechtigte A (im Folgenden auch: die Kindergeldberechtigte), die fünf Kinder hat, bezog seit langen Jahren Kindergeld. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2019 hob die Beklagte die Festsetzung für den am ... 1997 geborenen Sohn ab Februar 2020 auf, da Nachweise zum Andauern des Studiums nicht vorgelegt worden seien. Durch einen weiteren Bescheid vom 19. März 2020 hob die Beklagte die Festsetzung des Kindergeldes für diesen Sohn für den Zeitraum Dezember 2018 bis Januar 2020 auf und forderte von der Kindergeldberechtigten überzahltes Kindergeld in Höhe von 2.786 € zurück.
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