Streitig ist, ob der Beklagte den Kläger, einen Lohnsteuerhilfeverein, zu Recht wegen eines Verstoßes gegen das Steuerberatungsgesetz (StBerG) als Bevollmächtigten zurückgewiesen hat.
Der Kläger wandte sich mit Schreiben vom 3.6.2002 in Sachen in der vom Beklagten steuerlich geführten Frau S... (im Folgenden: Steuerpflichtige) wegen "Einkommensteuer 1999 / Vo" an den Beklagten und teilte mit, die Steuerpflichtige sei bei ihm Mitglied geworden. Sie habe eine Aufstellung der Vollstreckung befindlichen Rückstände und eine Zahlungsaufforderung vorgelegt. Gegen den Einkommensteuerbescheid für 1999 seien Rechtsmittel anhängig und Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes ergriffen worden.
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