Ausweislich ihres Briefkopfs handelt es sich bei der Klägerin um eine Sozietät niederländischen Rechts, die Mitglied in der ... Kamer van B. ist. Sie ist zudem in der Kamer van K. voor G. registriert. Hiernach - so die Erläuterung auf dem Briefkopf - erstrecken sich die im Handelsregister G. genehmigten Tätigkeiten auf die Bereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung sowie juristische Beratung.
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