BFH - Beschluss vom 17.04.2003
XI B 206/02
Normen:
FGO § 62 ; StBerG § 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1335

Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten; Widerruf der Bestellung zum Steuerberater

BFH, Beschluss vom 17.04.2003 - Aktenzeichen XI B 206/02

DRsp Nr. 2003/10112

Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten; Widerruf der Bestellung zum Steuerberater

1. Das FG kann einen Prozessbevollmächtigten zurückweisen, dessen Bestellung zum Steuerberater während des Klageverfahrens rechtswidrig widerrufen wurde (Anschluss an BFH-Beschl. v. 11.2.2003 - VII B 330/02, VII S 41/02, BStBl II 2003, 422).2. Eine nach Widerruf der Bestellung durch den Prozessbevollmächtigten erteilte Untervollmacht ist unwirksam.

Normenkette:

FGO § 62 ; StBerG § 3 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Der Beschwerdeführer zu 2. hatte namens des Beschwerdeführers zu 1., ohne eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, mehrere Klagen erhoben. Nach Klageerhebung wurde seine Bestellung zum Steuerberater widerrufen. Klage und Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Widerruf der Bestellung hatten keinen Erfolg. Der Beschwerdeführer zu 2. wurde daraufhin im August 2002 als Steuerberater im Berufsregister der Steuerberaterkammer gelöscht.