I. Mit Beschlüssen vom 20. Februar 2013 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Erinnerungen vom 5. Dezember 2012 sowie die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung vom 21. Dezember 2012 des Kostenschuldners, Erinnerungsführers und Rügeführers (Kostenschuldner) zurückgewiesen. Diese Beschlüsse sind der Prozessbevollmächtigten des Kostenschuldners (Prozessbevollmächtigte) am 23. Februar 2013 zugestellt worden.
Am 26. März 2013 hat der Kostenschuldner u.a. erneut beantragt,
sämtliche Kostenfestsetzungen aufzuheben und bis zur Aufhebung der festgesetzten Gerichtskosten Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu gewähren. Zudem beantragt er Vorlage der Rechtssache beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|