Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hof vom 14. Juni 2017
a)im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass
aa)die Angeklagte U. Ko. der Steuerhinterziehung in 13 Fällen und der versuchten Steuerhinterziehung in vier Fällen schuldig ist,
bb)der Angeklagte W. Ko. der Steuerhinterziehung in 19 Fällen und der versuchten Steuerhinterziehung in vier Fällen schuldig ist;
b)im Strafausspruch aufgehoben hinsichtlich der
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