I.
Streitig ist, ob die im Anschluss an eine Betriebsprüfung erlassenen Umsatzsteuer-Änderungsbescheide 1984 bis 1987 vom 4. Dezember 1998 und vom 15. Februar 2000 wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung rechtswidrig sind.
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