Streitig ist, ob bei der Steuerfestsetzung für mehrere Erwerbe nach § 14 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) die bestandskräftig zu hoch festgesetzte Schenkungsteuer auf den Vorerwerb oder die materiellrechtlich zutreffende Schenkungsteuer auf den Vorerwerb zu berücksichtigen ist.
Der Kläger (Kl.) beerbte seine am 05.10.1922 geborene und am 27.02.2001 verstorbene Tante E neben einer weiteren Miterbin zu 1/2 Anteil. In der von beiden Miterben unterschriebenen Erbschaftsteuererklärung vom 06.02.2002 wurde die Frage nach Schenkungen der Erblasserin zu Lebzeiten mit "nein" beantwortet. Zu den Einzelheiten wird auf die ErbSt-Erklärung (vgl. Bl. 18 ff. der Steuerakte) verwiesen.
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