Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), im Streitjahr 1995 zusammen veranlagte Eheleute, wenden sich gegen den Abrechnungsbescheid des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--), in dem die im Streitjahr geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen bei der Ermittlung der den Klägern zustehenden Steuererstattung beiden Klägern hälftig zugerechnet worden sind. Die Vorauszahlungen waren aufgrund einer schon im Vorjahr vom Kläger für das gemeinsame Konto der Eheleute erteilten Einzugsermächtigung vom FA eingezogen worden.
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