I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 2008 im Inland als Arbeitnehmer beschäftigt und unterhielt dort aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt. Er erzielte Einkünfte in Höhe von 27.292 EUR. Seine Ehefrau wohnte im Streitjahr in Polen am Familienwohnsitz und bezog ausweislich der "Bescheinigung EU/EWR" Einkünfte in Polen von umgerechnet 9.849 EUR.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|