I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Schätzungsbescheiden.
Die streitgegenständlichen Bescheide über Umsatzsteuer 2003 und über die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlung für das vierte Kalendervierteljahr 2004 wurden an die Grundstücksgemeinschaft ... (A), X-Weg, Hamburg, (im folgenden als "GbR" bezeichnet) gerichtet. Die GbR wurde im Streitzeitraum beim Finanzamt Hamburg-1 geführt.
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