I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Nachdem der Arbeitgeber des Klägers in Konkurs geraten war, übernahm eine fremde Unternehmensgruppe zum 1. Oktober 1995 den Betrieb unter der Voraussetzung, dass nur ein Teil der bestehenden Arbeitsverhältnisse fortgeführt werde. Der Konkursverwalter traf am 23. September 1995 mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung über die mit den jeweils betroffenen Arbeitnehmern zu schließenden Aufhebungsverträge.
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