Zuschätzung bei nicht ordnungsgemäßer Kassenbuchführung; Umsatzsteuer 1995
FG Thüringen, Urteil vom 20.06.2002 - Aktenzeichen II 664/00
DRsp Nr. 2003/9928
Zuschätzung bei nicht ordnungsgemäßer Kassenbuchführung; Umsatzsteuer 1995
Entspricht die Buchführung nicht den gesetzlichen Vorschriften, weil u.a. im Kassenbuch Tageseinnahmen mehrerer Tage zusammengefasst, Privatentnahmen und Einlagen nicht verbucht werden und durch die vom Steuerpflichtigen praktizierte Verfahrenweise die Kassensturzfähigkeit verloren gegangen ist, ist das FA berechtigt, eine auf dem betrieblichen Bankkonto gebuchte, in ihrer Herkunft nicht nachgewiesene Einlage als ungeklärten Vermögenszuwachs aufzufassen und dem Umsatz hinzuzuschätzen.