Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) die Umsätze der Antragstellerin in den Streitjahren zutreffend geschätzt hat bzw. ob sie mit ihren Umsätzen unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der hier maßgebenden Fassung (UStG) fällt.
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