FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 29.08.2002
II 84/02
Normen:
EStG § 22 Nr. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 210

Zuschuss eines Versicherungsmaklers an Kunden als steuerpflichtige sonstige Leistung im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 29.08.2002 - Aktenzeichen II 84/02

DRsp Nr. 2003/3262

Zuschuss eines Versicherungsmaklers an Kunden als steuerpflichtige sonstige Leistung im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG

Zahlt ein Versicherungsmakler bei Zustandekommen eines Versicherungsvertrages seinem Kunden einen "Zuschuss", der sich an der Höhe der Versicherungssumme orientiert und im Falle eines Stornos zurückzuzahlen ist, so handelt es sich bei dem Zuschuss um eine steuerpflichtige Leistung im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG und nicht um eine Vermögensumschichtung im privaten Bereich.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein von einem Versicherungsmakler im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Versicherungsvertrages an die Klägerin gezahlter Geldbetrag einkommensteuerpflichtig ist.