Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist noch streitig, ob dem in Deutschland wohnhaften Kläger, der Renten aus den Niederlanden und aus Deutschland bezieht, ein "Zuschuss" zu den in den Niederlanden erhobenen Krankenversicherungsbeiträgen für die Zeit vom 01. Februar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 zusteht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|