Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Verweisungsbeschluss des SG Berlin vom 6. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Antragstellerin ist eine im Dezember 2021 gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin, die ab dem 10. Januar 2022 bis zum 31. Mai 2022 im Auftrag des Gesundheitsamtes S eine Coronateststation zur Durchführung von kostenlosen Bürgertests nach § 4a der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) betrieb.
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