Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung des Beklagten wegen Lohnsteuer streitig.
Der Kläger ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Er betreibt in C eine Steuerberatungskanzlei. Das für C zuständige Finanzamt F veranlagt den Kläger zur Einkommensteuer und zur Umsatzteuer.
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