Die Antragsteller werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Zum 31.12.2001 stellte der Antragsgegner verbleibende Verlustvorträge zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung und aus privaten Veräußerungsgeschäften fest. Im Streitjahr 2002 erzielten die Antragsteller Einkünfte, die dem Halbeinkünfteverfahren im Sinne des § 3 Nr. 40 Einkommensteuergesetz - EStG - unterlagen.
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