Zuständigkeit; Steuerstrafverfahren; Abgabenangelegenheit; Besteuerungsgrundlage; Festsetzungsverjährung - Zuständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit bei Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren
FG Hessen, Beschluss vom 29.04.2005 - Aktenzeichen 6 V 2827/04
DRsp Nr. 2005/10718
Zuständigkeit; Steuerstrafverfahren; Abgabenangelegenheit; Besteuerungsgrundlage; Festsetzungsverjährung - Zuständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit bei Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren
1. Ermittelt die Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren gem. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AO Besteuerungsgrundlagen, handelt es sich insoweit um Abgabenangelegenheiten, für die der Finanzrechtsweg eröffnet ist.2. Nach dem Wortlaut des § 171 Abs. 5AO reicht für die verjährungshemmende Wirkung der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen zwar der bloße tatsächliche Vorgang dieser Maßnahmen aus, allerdings muss der Steuerpflichtige insoweit erkennen können, dass in seinen Steuerangelegenheiten ermittelt wird.3. Wird dem Steuerpflichtigen in einem Steuerstrafverfahren mitgeteilt, dass die Prüfung "nun den steuerlich nicht verjährten Zeitraum ab 1990" betrifft, folgt daraus, dass die Steuerfahndung von Anfang an sowohl in Besteuerung- als auch im Steuerstrafverfahren nach § 208 Abs. 1 Nr. 1 und 2AO tätig geworden ist.