ArbG Siegen, vom 05.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 568/19
Zustandekommen eines ArbeitsvertragsKeine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGBZugang einer Willenserklärung unter AbwesendenKündigung als Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB
LAG Hamm, Urteil vom 17.03.2021 - Aktenzeichen 6 Sa 602/20
DRsp Nr. 2022/422
Zustandekommen eines ArbeitsvertragsKeine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357BGBZugang einer Willenserklärung unter AbwesendenKündigung als Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612aBGB
1. Ein Arbeitsvertrag kommt nur zustande, wenn sich die Vertragsparteien mit übereinstimmenden Willenserklärungen über die "essentialia negotii" einigen. Nach § 612BGB genügt dabei eine Einigung über die Erbringung der Dienstleistung, wenn diese den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist.2. Der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses - und sei es über Tätigkeiten, die den gemeinsamen Haushalt der Ehegatten betreffen - ist kein "Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie" i.S.d. § 1357BGB mit der Folge, dass auch der andere Ehegatte aus dem Arbeitsvertrag mit berechtigt und mit verpflichtet würde.
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