Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.7.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-
Die Beklagte wird verurteilt,
1.an den Kläger einen Betrag in Höhe von 21.800,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank ab dem 19.9.2015 Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte aus der Kommanditbeteiligung an der A (nunmehr umbenannt in B), Anteilsnummer 1, mit einem Nennwert in Höhe von 50.000,- € zu zahlen.
2. 3. 4. 5. 6. 7.
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