Der Senat weist auf seine Absicht hin, die Berufung des Klägers gegen das am 29.7.2016 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Limburg (Az.:
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.5.2017.
I.
Der Kläger verlangt Erfüllung eines Kaufvertrags und hilfsweise Vertrauensschadenersatz.
Der Beklagte erstellte 2015 auf einem Internetportal eine Kleinanzeige zum Verkauf eines Fahrzeugs der Marke X .... Als Kaufpreis gab er einen Betrag von 11.500 € an, was dem damaligen tatsächlichen Verkehrswert des Fahrzeugs entsprach. In der Kleinanzeige hieß es unter anderem:
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