Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 15.3.2017 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.
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