Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.10.2017 (Az.: 16 HK
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.650,86 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.287,86 € von 29.1.2016 bis 25.6.2016, aus 13.985,33 € vom 26.6.2016 bis 30.3.2017 und aus 12.650,86 € seit 31.3.2017 zu bezahlen.
3.Im übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.
4.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5.Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
6.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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