I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 22.09.2017, Az.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Die Urteile des Landgerichts und des Senats sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Darlehensrückzahlung in Anspruch.
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