Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 8 - vom 21. Juni 2019 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg - Abteilung 18b - vom 10. November 2017 auf die Berufung der Beklagten abgeändert und die Klage vollumfänglich abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|