BFH - Beschluss vom 20.01.2003
VI B 138/02
Normen:
FGO § 62 Abs. 3 S. 5 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 788

Zustellung an Prozessbevollmächtigte

BFH, Beschluss vom 20.01.2003 - Aktenzeichen VI B 138/02

DRsp Nr. 2003/6117

Zustellung an Prozessbevollmächtigte

Im Steuerprozess ergibt sich das Erfordernis, dass die Zustellung nicht an den Kl., sondern an seinen Prozessbevollmächtigten zu bewirken ist, bereits aus § 62 Abs. 3 Satz 5 FGO. Zur Bestellung genügt es, dass jemand durch ausdrückliche (oder schlüssige) Handlung dem Gericht gegenüber als Bevollmächtigter gekennzeichnet worden ist.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 3 S. 5 ;

Gründe:

Die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wurde verspätet eingelegt; sie ist daher durch Beschluss zu verwerfen.