BFH vom 18.01.1995
I B 181/93

Zustellung einer Rechtsbehelfsentscheidung

BFH, vom 18.01.1995 - Aktenzeichen I B 181/93

DRsp Nr. 1997/8435

Zustellung einer Rechtsbehelfsentscheidung

Hat ein steuerlicher Berater ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht im Namen und im Auftrag eines Mandanten den Rechtsbehelf eingelegt und besteht für das Finanzamt kein Anlaß, an der Bestellung des Beraters zum Bevollmächtigten zu zweifeln, darf das Finanzamt die Rechtsbehelfsentscheidung dem steuerlichen Berater zustellen.

Für die Praxis:

Hat der Steuerpflichtige dagegen persönlich den Rechtsbehelf eingelegt und ergibt sich aus dem nachfolgenden Auftreten des steuerlichen Beraters im Rechtsbehelfsverfahren nicht eindeutig seine Bestellung zum Bevollmächtigten für das Verfahren und das daraus folgende mutmaßliche Interesse des Steuerpflichtigen an einer Zustellung der Rechtsbehelfsentscheidung an den Berater, muß die Entscheidung dem Steuerpflichtigen selbst zugestellt werden (BFH v. 29.7.1987, BStBl II 1988, 242).