Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Der Beklagte wollte den Kläger mit Haftungsbescheid für die Steuerschulden der A. Vertriebs GmbH in Anspruch nehmen. Der Beklagte hörte den Kläger mit Schreiben vom 27. September 2004 an; der Kläger saß zu diesem Zeitpunkt in der JVA ... ein.
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