Zustellung in die Praxis eines Freiberuflers; Ersatzzustellung
BFH, Beschluss vom 27.06.2003 - Aktenzeichen V B 75/02
DRsp Nr. 2003/11910
Zustellung in die Praxis eines Freiberuflers; Ersatzzustellung
Eine Ersatzzustellung ist erst seit dem 1.7.2002 zulässig, wenn der Postbedienstete die Zustellung zuvor vergeblich im Geschäftslokal bzw. in der Praxis eines Freiberuflers versucht hat. Vor diesem Zeitpunkt war eine Ersatzzustellung durch Niederlegung gesetzlich nicht vorgesehen.